Vertriebspartner · Voraussetzungen

Energiemakler werden: Was du mitbringen musst – und was rechtlich gilt.

Für den Beruf des Energiemaklers gibt es keine geschützte Ausbildung und keine eigene Erlaubnispflicht. Trotzdem gelten Regeln – zum Gewerbe, zur Steuer, zur Kundenansprache und zum Datenschutz. Hier findest du alles auf einen Blick, bevor du startest.

Diese Seite gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Für deine persönliche Situation wende dich an deine Steuerberatung oder eine Anwältin bzw. einen Anwalt.

Das Wichtigste in Kürze

Deine Checkliste vor dem Start

✓ Gewerbeanmeldung

✓ Steuerliche Erfassung beim Finanzamt

✓ Klärung deiner Sozialversicherung

✓ Reisegewerbekarte – nur bei Haustürgeschäften ohne vorherigen Termin

✓ Keine Werbeanrufe bei Verbrauchern ohne dokumentierte Einwilligung

✓ Sorgfältiger Umgang mit Kundendaten

✓ Einhaltung unserer Vertriebsgrundsätze

Persönliche Voraussetzungen

Was du persönlich mitbringen solltest

Voraussetzung

Warum

Kommunikationsstärke

Du erklärst Verträge, Fristen und Preise so, dass Kunden sie verstehen

Sorgfalt

Zählernummer, Marktlokations-ID, Verbrauch – ein falscher Wert verzögert den Wechsel

Selbstorganisation

Du arbeitest selbstständig und planst deine Zeit selbst

Zuverlässigkeit

Kunden und Henbit müssen sich auf deine Angaben verlassen können

Vertriebserfahrung

hilfreich, aber keine Pflicht

Energiewissen

nicht nötig – das lernst du in unserer Schulung

Technik

Ein Computer oder Tablet mit Internetzugang und ein Telefon. Für die Arbeit mit dem Partnerportal brauchst du keine besondere Software.

Gewerbe und Steuern

Gewerbeanmeldung und Finanzamt

Gewerbeanmeldung

Als Energiemakler arbeitest du selbstständig auf eigene Rechnung. Dafür meldest du bei deiner Stadt oder Gemeinde ein Gewerbe an. Hast du bereits ein Gewerbe – etwa als Versicherungsmakler –, prüfe, ob die Energievermittlung davon umfasst ist, und ergänze sie gegebenenfalls.

Finanzamt

Nach der Gewerbeanmeldung meldet sich das Finanzamt mit einem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Dort gibst du unter anderem an, wie hoch deine Umsätze voraussichtlich sein werden.

Kleinunternehmerregelung

Wenn deine Umsätze gering sind, kannst du unter Umständen die Kleinunternehmerregelung nutzen und musst dann keine Umsatzsteuer ausweisen. Seit 2025 liegen die Grenzen bei 25.000 Euro Umsatz im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr. Ob die Regelung für dich sinnvoll ist, klärst du am besten mit deiner Steuerberatung.

Sozialversicherung

Sozialversicherung als Selbstständiger

Als Selbstständiger bist du grundsätzlich selbst für deine Kranken- und Altersvorsorge verantwortlich. Ein Punkt wird dabei oft übersehen:

Selbstständige, die keine eigenen versicherungspflichtigen Angestellten haben und auf Dauer im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind, können in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sein. Wenn du ausschließlich mit Henbit zusammenarbeitest, solltest du das prüfen lassen.

Bei Unsicherheit über deinen Status kannst du bei der Deutschen Rentenversicherung ein Statusfeststellungsverfahren beantragen.

Haustürgeschäft

Reisegewerbekarte: Wann du sie brauchst

Wer Privatkunden ohne vorherige Bestellung an der Haustür aufsucht, um Verträge zu vermitteln, übt in der Regel ein Reisegewerbe aus und braucht dafür eine Reisegewerbekarte. Sie wird bei der zuständigen Behörde deiner Stadt oder Gemeinde beantragt; dabei wird unter anderem deine Zuverlässigkeit geprüft.

Keine Reisegewerbekarte brauchst du in der Regel, wenn der Kunde dich vorher ausdrücklich zu sich eingeladen hat – etwa weil er einen Termin mit dir vereinbart hat.

Die Auslegung im Detail kann sich zwischen Behörden unterscheiden. Kläre deshalb vor dem Start mit deiner örtlichen Behörde, was für deine geplante Arbeitsweise gilt.

Kundenansprache und Werbung

Wie du Kunden ansprechen darfst

Telefon

Werbeanrufe bei Verbrauchern sind nur mit deren vorheriger ausdrücklicher Einwilligung zulässig. Die Einwilligung musst du dokumentieren und aufbewahren. Bei Unternehmen gelten weniger strenge Regeln, aber auch hier muss ein Interesse zumindest vermutet werden können.

E-Mail und Messenger

Werbung per E-Mail setzt grundsätzlich eine Einwilligung voraus. Eine Ausnahme für Bestandskunden gibt es nur für eigene ähnliche Produkte – Energie ist kein ähnliches Produkt zu einer Versicherung oder einem Telefonvertrag.

Persönliches Gespräch

Im persönlichen Gespräch – im Kundentermin, auf einer Veranstaltung, in deinem Umfeld – kannst du über Energie sprechen. Wichtig ist, dass dein Gegenüber jederzeit frei entscheiden kann.

Wahrheitsgemäße Angaben

Versprich keine Ersparnisse, die du nicht belegen kannst, und gib dich nie als Mitarbeiter eines Versorgers aus, für den du nicht arbeitest.

Verbraucherschutz

Was beim Abschluss mit Privatkunden gilt

Textform

Energielieferverträge mit Haushaltskunden außerhalb der Grundversorgung bedürfen der Textform. Ein rein mündlicher Abschluss am Telefon reicht nicht aus.

Widerrufsrecht

Privatkunden haben bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossen werden, in der Regel ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Sie müssen darüber ordnungsgemäß belehrt werden.

Transparenz

Dein Kunde muss verstehen, was er abschließt: Laufzeit, Preisbindung, Kündigungsfrist. Wer das erklärt, hat weniger Widerrufe – und zufriedenere Kunden.

Datenschutz und Absicherung

Kundendaten: sorgfältig und zweckgebunden

Als Energiemakler erhebst du personenbezogene Daten: Name, Anschrift, Zählernummer, Verbrauch, Bankverbindung. Diese Daten verwendest du nur für die Vermittlung, speicherst sie sicher und gibst sie nur an die Stellen weiter, die sie für den Vertrag brauchen.

Wie die Verantwortung zwischen dir, Henbit und dem Versorger verteilt ist, regeln wir im Partnervertrag.

Absicherung

Wir empfehlen eine Berufs- bzw. Vermögensschadenhaftpflicht, die die Energievermittlung abdeckt. Wenn du bereits eine Police als Versicherungs- oder Finanzmakler hast, frag nach, ob die Energievermittlung mitversichert ist.

Was wir von dir erwarten

Unsere Vertriebsgrundsätze

✓ Wir beraten, statt zu überreden.

✓ Wir erklären, was im Vertrag steht.

✓ Wir rufen niemanden ohne Einwilligung an.

✓ Wir sind offen darüber, wie wir vergütet werden.

✓ Wir empfehlen nur Verträge, die wir selbst abschließen würden.

Häufige Fragen

Fragen zu Voraussetzungen und Rechtlichem

Brauche ich eine Erlaubnis, um Energieverträge zu vermitteln?

Für die Vermittlung von Strom- und Gasverträgen gibt es keine eigene Erlaubnispflicht wie bei Versicherungen. Du brauchst aber eine Gewerbeanmeldung und – bei Haustürgeschäften ohne vorherigen Termin – eine Reisegewerbekarte.

Muss ich ein Gewerbe anmelden, wenn ich nebenberuflich starte?

Ja. Auch eine nebenberufliche selbstständige Tätigkeit ist anmeldepflichtig.

Brauche ich eine Reisegewerbekarte, wenn ich nur Termine bei Bekannten wahrnehme?

In der Regel nicht, wenn der Kunde dich vorher eingeladen hat. Kläre deine konkrete Arbeitsweise aber mit deiner örtlichen Behörde.

Darf ich Kunden anrufen?

Verbraucher nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung, die du dokumentieren musst. Bei Unternehmen gelten weniger strenge Regeln.

Alles klar? Dann lass uns sprechen.

Im Erstgespräch gehen wir die Voraussetzungen gemeinsam durch und klären offene Fragen zu deiner Situation.