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Grundversorgung und Ersatzversorgung: Was ist der Unterschied?

Grundversorgung und Ersatzversorgung sind zwei gesetzliche Sicherheitsnetze, die dafür sorgen, dass in Deutschland niemand ohne Strom oder Gas dasteht. In die Grundversorgung kommt, wer nie aktiv einen Vertrag abgeschlossen hat. Die Ersatzversorgung springt ein, wenn ein bestehender Vertrag plötzlich wegfällt – etwa weil ein Anbieter nicht mehr liefert.

Beides ist sicher, beides lässt sich kurzfristig verlassen. Und beides ist selten die Versorgung, in der man dauerhaft bleiben möchte. Dieser Artikel erklärt, woran Sie erkennen, ob Sie betroffen sind, und was Sie tun können.

Henbit Energie · Zuletzt aktualisiert: 25.09.2026

ZWEI WEGE, EIN VERSORGER

Kein Vertrag abgeschlossen

↓ Grundversorgung

unbefristet · 2 Wochen kündbar

Vertrag fällt weg

↓ Ersatzversorgung

max. 3 Monate → neuer Vertrag oder Grundversorgung

Beide Versorgungsarten übernimmt der örtliche Grundversorger. Schematische Darstellung.

Inhalt

1. Das Wichtigste in Kürze
2. Was ist die Grundversorgung?
3. Was ist die Ersatzversorgung?
4. Grundversorgung und Ersatzversorgung im Vergleich
5. Sind Sie in der Grundversorgung? So prüfen Sie es
6. Wer ist Ihr Grundversorger?
7. Raus aus der Grundversorgung: So geht's
8. Grundversorgung für Unternehmen
9. Häufige Fragen

Das Wichtigste in Kürze

✓ Grundversorgung: Standardversorgung für alle, die keinen eigenen Vertrag abgeschlossen haben. Mit zwei Wochen Frist kündbar.

✓ Ersatzversorgung: Übergangslösung, wenn ein Vertrag wegfällt. Endet spätestens nach drei Monaten.

✓ Beide übernimmt der örtliche Grundversorger – das ist der Anbieter mit den meisten Haushaltskunden im Netzgebiet.

✓ Ihre Versorgung ist in beiden Fällen gesichert. Es gibt keinen Moment ohne Strom oder Gas.

✓ Ein Wechsel aus beiden Versorgungsarten ist kurzfristig möglich.

Was ist die Grundversorgung?

Die Grundversorgung ist das, was passiert, wenn Sie sich um nichts kümmern. Wer in eine Wohnung einzieht, das Licht anschaltet und keinen Stromvertrag abschließt, wird automatisch vom örtlichen Grundversorger beliefert. Rechtlich entsteht der Vertrag durch die Entnahme von Energie.

Das Energiewirtschaftsgesetz verpflichtet den Grundversorger, jeden Haushaltskunden in seinem Gebiet zu beliefern. Er darf niemanden ablehnen. Dafür gelten veröffentlichte, einheitliche Preise und Bedingungen – die sogenannten Allgemeinen Preise.

Die Vor- und Nachteile

Vorteile

Nachteile

Versorgung ist immer garantiert

Preise sind häufig höher als in anderen Tarifen

Mit zwei Wochen Frist kündbar

Keine Preisgarantie

Keine Mindestlaufzeit

Keine Boni oder Sonderkonditionen

Keine Bonitätsprüfung

–

Die Grundversorgung ist also flexibel und sicher – aber oft nicht die günstigste Lösung. Ob sich ein Wechsel für Sie lohnt, hängt von den aktuellen Preisen in Ihrem Netzgebiet und Ihrem Verbrauch ab.

Was ist die Ersatzversorgung?

Die Ersatzversorgung greift, wenn Sie zwar Energie verbrauchen, aber kein Liefervertrag mehr zugeordnet werden kann. Typische Fälle:
→ Ihr Energieanbieter meldet Insolvenz an oder stellt die Belieferung ein.
→ Ihr Vertrag ist beendet, ein neuer Vertrag hat aber noch nicht begonnen.
→ Beim Anbieterwechsel ist etwas schiefgelaufen.

In diesen Fällen übernimmt automatisch der örtliche Grundversorger. Sie müssen nichts tun, der Strom fließt weiter.

Wichtig zu wissen

Die Ersatzversorgung ist als Übergang gedacht und endet spätestens nach drei Monaten. Die Preise der Ersatzversorgung können von denen der Grundversorgung abweichen und kurzfristiger angepasst werden.

Sie können die Ersatzversorgung jederzeit verlassen, sobald ein neuer Vertrag beginnt. Eine Kündigungsfrist gibt es nicht.

Wenn Sie nach drei Monaten keinen neuen Vertrag haben, werden Sie als Haushaltskunde in der Regel in die Grundversorgung übernommen.

Grundversorgung und Ersatzversorgung im Vergleich

Grundversorgung

Ersatzversorgung

Wann?

Kein eigener Vertrag abgeschlossen

Bestehender Vertrag fällt weg

Wer liefert?

Örtlicher Grundversorger

Örtlicher Grundversorger

Wie lange?

Unbefristet

Höchstens drei Monate

Kündigungsfrist

Zwei Wochen

Keine

Preise

Allgemeine Preise, öffentlich

Eigene Preise, können abweichen

Für wen?

Haushaltskunden (inkl. Kleingewerbe bis 10.000 kWh)

Letztverbraucher im Niederspannungs- bzw. Niederdrucknetz

Was tun?

Tarif prüfen, ggf. wechseln

Zeitnah neuen Vertrag abschließen

Sind Sie in der Grundversorgung? So prüfen Sie es

Die meisten Menschen in der Grundversorgung wissen nichts davon. Drei Hinweise helfen:

Hinweis 1 — Ihr Tarif hat einen typischen Namen

Grundversorgungstarife heißen bei vielen Anbietern „Grundversorgung“, „Grundversorgungstarif“, „Basis“ oder „Allgemeiner Tarif“. Der Name steht auf Ihrer Jahresabrechnung.

Hinweis 2 — Sie haben nie aktiv einen Vertrag abgeschlossen

Wenn Sie beim Einzug nichts unterschrieben und keinen Vertrag online abgeschlossen haben, sind Sie sehr wahrscheinlich in der Grundversorgung.

Hinweis 3 — Ihr Anbieter ist der örtliche Versorger

Werden Sie von den Stadtwerken oder dem regionalen Versorger beliefert, bei dem auch Ihre Nachbarn sind? Das allein ist noch kein Beweis, aber ein starkes Indiz.

Am sichersten ist ein Blick auf die Jahresabrechnung. Wenn Sie unsicher sind, schicken Sie uns die Rechnung. Wir sagen Ihnen, ob Sie in der Grundversorgung sind – kostenlos und unverbindlich.

Abrechnung prüfen lassen

Wer ist Ihr Grundversorger?

Grundversorger ist in jedem Netzgebiet der Energieanbieter, der dort die meisten Haushaltskunden beliefert. Der Netzbetreiber stellt das alle drei Jahre neu fest und veröffentlicht das Ergebnis.

Strom und Gas können unterschiedliche Grundversorger haben. Und selbst innerhalb einer Stadt kann es Unterschiede geben, wenn das Stadtgebiet auf mehrere Netze verteilt ist.

Für jede Stadt und Gemeinde im Rhein-Sieg-Kreis haben wir aufgeführt, wer dort Grundversorger für Strom und für Gas ist.
Strom und Gas im Rhein-Sieg-Kreis →

Raus aus der Grundversorgung: So geht's

Schritt 1 — Prüfen, ob sich ein Wechsel lohnt

Nicht jeder andere Tarif ist automatisch besser. Achten Sie auf Laufzeit, Preisgarantie, Kündigungsfrist und darauf, wie sich der Preis nach dem ersten Jahr entwickelt.

Schritt 2 — Neuen Vertrag abschließen

Den neuen Vertrag schließen Sie mit dem neuen Anbieter ab. Dafür brauchen Sie Zählernummer, Marktlokations-ID und Ihren ungefähren Jahresverbrauch – alles steht auf der letzten Abrechnung. Zählernummer und Zählerstand →

Schritt 3 — Die Kündigung übernimmt der neue Anbieter

In der Regel kündigt der neue Anbieter den Grundversorgungsvertrag für Sie. Bei zwei Wochen Frist geht das schnell.

Schritt 4 — Zählerstand notieren

Zum Wechseltermin notieren Sie den Zählerstand und machen am besten ein Foto. Das vermeidet Streit bei der Schlussrechnung.

Grundversorgung für Unternehmen

Die Grundversorgung gilt nicht nur für Privathaushalte, sondern auch für Betriebe, die Energie für berufliche oder gewerbliche Zwecke beziehen – aber nur bis zu einem Jahresverbrauch von 10.000 kWh. Das betrifft etwa kleine Büros, Praxen oder Ladenlokale.

Wer mehr verbraucht, hat keinen Anspruch auf Grundversorgung und schließt Sonderverträge ab. Die Ersatzversorgung gilt auch für diese Betriebe, solange sie im Niederspannungs- bzw. Niederdrucknetz angeschlossen sind.

Energie für Unternehmen →

Häufige Fragen

Fragen zu Grund- und Ersatzversorgung

Was ist der Unterschied zwischen Grundversorgung und Ersatzversorgung?

In die Grundversorgung kommt, wer keinen eigenen Vertrag abgeschlossen hat. Sie ist unbefristet und mit zwei Wochen Frist kündbar. Die Ersatzversorgung greift, wenn ein bestehender Vertrag plötzlich wegfällt. Sie ist eine Übergangslösung für höchstens drei Monate.

Wie kündige ich die Grundversorgung?

Die Grundversorgung ist mit einer Frist von zwei Wochen kündbar. Meist müssen Sie das nicht selbst tun: Wenn Sie einen neuen Vertrag abschließen, übernimmt in der Regel der neue Anbieter die Kündigung.

Kann mir der Grundversorger kündigen?

Grundsätzlich nicht, solange die Grundversorgungspflicht besteht. Nur in Ausnahmefällen, etwa wenn die Versorgung wirtschaftlich unzumutbar ist, kann der Grundversorger den Vertrag beenden.

Wie lange dauert die Ersatzversorgung?

Höchstens drei Monate. Sie können sie jederzeit ohne Kündigungsfrist verlassen, sobald ein neuer Vertrag beginnt.

Ist die Grundversorgung immer teurer?

Häufig, aber nicht immer. Die Preise hängen vom Netzgebiet, vom Zeitpunkt und vom Vergleichstarif ab. In Phasen stark schwankender Marktpreise war die Grundversorgung zeitweise sogar günstiger als manche Neukundentarife.

Wer ist Grundversorger in meiner Stadt?

Der Anbieter mit den meisten Haushaltskunden im jeweiligen Netzgebiet. Der Netzbetreiber veröffentlicht die Feststellung. Für Strom und Gas können es unterschiedliche Unternehmen sein.

Noch in der Grundversorgung? Wir sehen es uns an.

Schicken Sie uns Ihre letzte Abrechnung. Wir sagen Ihnen, ob Sie in der Grundversorgung sind und ob sich ein Wechsel für Sie lohnt. Kostenlos – auch dann, wenn Sie wechseln.