ZWEI WEGE, EIN VERSORGER
Kein Vertrag abgeschlossen
↓ Grundversorgung
unbefristet · 2 Wochen kündbar
Vertrag fällt weg
↓ Ersatzversorgung
max. 3 Monate → neuer Vertrag oder Grundversorgung
Beide Versorgungsarten übernimmt der örtliche Grundversorger. Schematische Darstellung.
Inhalt
1. Das Wichtigste in Kürze
2. Was ist die Grundversorgung?
3. Was ist die Ersatzversorgung?
4. Grundversorgung und Ersatzversorgung im Vergleich
5. Sind Sie in der Grundversorgung? So prüfen Sie es
6. Wer ist Ihr Grundversorger?
7. Raus aus der Grundversorgung: So geht's
8. Grundversorgung für Unternehmen
9. Häufige Fragen
Das Wichtigste in Kürze
✓ Grundversorgung: Standardversorgung für alle, die keinen eigenen Vertrag abgeschlossen haben. Mit zwei Wochen Frist kündbar.
✓ Ersatzversorgung: Übergangslösung, wenn ein Vertrag wegfällt. Endet spätestens nach drei Monaten.
✓ Beide übernimmt der örtliche Grundversorger – das ist der Anbieter mit den meisten Haushaltskunden im Netzgebiet.
✓ Ihre Versorgung ist in beiden Fällen gesichert. Es gibt keinen Moment ohne Strom oder Gas.
✓ Ein Wechsel aus beiden Versorgungsarten ist kurzfristig möglich.
Was ist die Grundversorgung?
Die Grundversorgung ist das, was passiert, wenn Sie sich um nichts kümmern. Wer in eine Wohnung einzieht, das Licht anschaltet und keinen Stromvertrag abschließt, wird automatisch vom örtlichen Grundversorger beliefert. Rechtlich entsteht der Vertrag durch die Entnahme von Energie.
Das Energiewirtschaftsgesetz verpflichtet den Grundversorger, jeden Haushaltskunden in seinem Gebiet zu beliefern. Er darf niemanden ablehnen. Dafür gelten veröffentlichte, einheitliche Preise und Bedingungen – die sogenannten Allgemeinen Preise.
Die Vor- und Nachteile
Vorteile
Nachteile
Versorgung ist immer garantiert
Preise sind häufig höher als in anderen Tarifen
Mit zwei Wochen Frist kündbar
Keine Preisgarantie
Keine Mindestlaufzeit
Keine Boni oder Sonderkonditionen
Keine Bonitätsprüfung
–
Die Grundversorgung ist also flexibel und sicher – aber oft nicht die günstigste Lösung. Ob sich ein Wechsel für Sie lohnt, hängt von den aktuellen Preisen in Ihrem Netzgebiet und Ihrem Verbrauch ab.
Was ist die Ersatzversorgung?
Die Ersatzversorgung greift, wenn Sie zwar Energie verbrauchen, aber kein Liefervertrag mehr zugeordnet werden kann. Typische Fälle:
→ Ihr Energieanbieter meldet Insolvenz an oder stellt die Belieferung ein.
→ Ihr Vertrag ist beendet, ein neuer Vertrag hat aber noch nicht begonnen.
→ Beim Anbieterwechsel ist etwas schiefgelaufen.
In diesen Fällen übernimmt automatisch der örtliche Grundversorger. Sie müssen nichts tun, der Strom fließt weiter.
Wichtig zu wissen
Die Ersatzversorgung ist als Übergang gedacht und endet spätestens nach drei Monaten. Die Preise der Ersatzversorgung können von denen der Grundversorgung abweichen und kurzfristiger angepasst werden.
Sie können die Ersatzversorgung jederzeit verlassen, sobald ein neuer Vertrag beginnt. Eine Kündigungsfrist gibt es nicht.
Wenn Sie nach drei Monaten keinen neuen Vertrag haben, werden Sie als Haushaltskunde in der Regel in die Grundversorgung übernommen.
Grundversorgung und Ersatzversorgung im Vergleich
Grundversorgung
Ersatzversorgung
Wann?
Kein eigener Vertrag abgeschlossen
Bestehender Vertrag fällt weg
Wer liefert?
Örtlicher Grundversorger
Örtlicher Grundversorger
Wie lange?
Unbefristet
Höchstens drei Monate
Kündigungsfrist
Zwei Wochen
Keine
Preise
Allgemeine Preise, öffentlich
Eigene Preise, können abweichen
Für wen?
Haushaltskunden (inkl. Kleingewerbe bis 10.000 kWh)
Letztverbraucher im Niederspannungs- bzw. Niederdrucknetz
Was tun?
Tarif prüfen, ggf. wechseln
Zeitnah neuen Vertrag abschließen
Sind Sie in der Grundversorgung? So prüfen Sie es
Die meisten Menschen in der Grundversorgung wissen nichts davon. Drei Hinweise helfen:
Hinweis 1 — Ihr Tarif hat einen typischen Namen
Grundversorgungstarife heißen bei vielen Anbietern „Grundversorgung“, „Grundversorgungstarif“, „Basis“ oder „Allgemeiner Tarif“. Der Name steht auf Ihrer Jahresabrechnung.
Hinweis 2 — Sie haben nie aktiv einen Vertrag abgeschlossen
Wenn Sie beim Einzug nichts unterschrieben und keinen Vertrag online abgeschlossen haben, sind Sie sehr wahrscheinlich in der Grundversorgung.
Hinweis 3 — Ihr Anbieter ist der örtliche Versorger
Werden Sie von den Stadtwerken oder dem regionalen Versorger beliefert, bei dem auch Ihre Nachbarn sind? Das allein ist noch kein Beweis, aber ein starkes Indiz.
Am sichersten ist ein Blick auf die Jahresabrechnung. Wenn Sie unsicher sind, schicken Sie uns die Rechnung. Wir sagen Ihnen, ob Sie in der Grundversorgung sind – kostenlos und unverbindlich.
Abrechnung prüfen lassenWer ist Ihr Grundversorger?
Grundversorger ist in jedem Netzgebiet der Energieanbieter, der dort die meisten Haushaltskunden beliefert. Der Netzbetreiber stellt das alle drei Jahre neu fest und veröffentlicht das Ergebnis.
Strom und Gas können unterschiedliche Grundversorger haben. Und selbst innerhalb einer Stadt kann es Unterschiede geben, wenn das Stadtgebiet auf mehrere Netze verteilt ist.
Für jede Stadt und Gemeinde im Rhein-Sieg-Kreis haben wir aufgeführt, wer dort Grundversorger für Strom und für Gas ist.
Strom und Gas im Rhein-Sieg-Kreis →
Raus aus der Grundversorgung: So geht's
Schritt 1 — Prüfen, ob sich ein Wechsel lohnt
Nicht jeder andere Tarif ist automatisch besser. Achten Sie auf Laufzeit, Preisgarantie, Kündigungsfrist und darauf, wie sich der Preis nach dem ersten Jahr entwickelt.
Schritt 2 — Neuen Vertrag abschließen
Den neuen Vertrag schließen Sie mit dem neuen Anbieter ab. Dafür brauchen Sie Zählernummer, Marktlokations-ID und Ihren ungefähren Jahresverbrauch – alles steht auf der letzten Abrechnung. Zählernummer und Zählerstand →
Schritt 3 — Die Kündigung übernimmt der neue Anbieter
In der Regel kündigt der neue Anbieter den Grundversorgungsvertrag für Sie. Bei zwei Wochen Frist geht das schnell.
Schritt 4 — Zählerstand notieren
Zum Wechseltermin notieren Sie den Zählerstand und machen am besten ein Foto. Das vermeidet Streit bei der Schlussrechnung.
Grundversorgung für Unternehmen
Die Grundversorgung gilt nicht nur für Privathaushalte, sondern auch für Betriebe, die Energie für berufliche oder gewerbliche Zwecke beziehen – aber nur bis zu einem Jahresverbrauch von 10.000 kWh. Das betrifft etwa kleine Büros, Praxen oder Ladenlokale.
Wer mehr verbraucht, hat keinen Anspruch auf Grundversorgung und schließt Sonderverträge ab. Die Ersatzversorgung gilt auch für diese Betriebe, solange sie im Niederspannungs- bzw. Niederdrucknetz angeschlossen sind.
Energie für Unternehmen →