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SLP und RLM: So wird Ihr Energieverbrauch gemessen – und was das kostet

SLP und RLM sind die beiden Verfahren, nach denen Netzbetreiber den Strom- und Gasverbrauch von Kunden erfassen und abrechnen. Beim Standardlastprofil (SLP) zählt nur der Jahresverbrauch. Bei der registrierenden Leistungsmessung (RLM) wird zusätzlich erfasst, wann wie viel verbraucht wird – und das beeinflusst die Kosten spürbar.

Für kleinere Betriebe ist das kaum ein Thema. Wer aber wächst, eine neue Halle baut oder Ladepunkte für den Fuhrpark plant, kann von einem Jahr aufs nächste vom einen ins andere System wechseln. Dieser Artikel erklärt, wo die Grenzen liegen und was sich dann ändert.

Henbit Energie · Zuletzt aktualisiert: 25.09.2026

SLP · STANDARDLASTPROFIL

Ein typischer Verlauf, gerechnet

Abgerechnet wird nur die Jahresmenge.

RLM · LEISTUNGSMESSUNG

Der echte Verlauf, gemessen

▲ Spitze

Menge und höchste Leistung werden abgerechnet.

Schematische Darstellung

Inhalt

1. Das Wichtigste in Kürze
2. Was ist ein Standardlastprofil (SLP)?
3. Was ist eine registrierende Leistungsmessung (RLM)?
4. Ab wann wird man RLM-Kunde?
5. SLP und RLM im direkten Vergleich
6. Was RLM für Ihre Kosten bedeutet
7. SLP und RLM beim Gas
8. Intelligentes Messsystem: Ist das schon RLM?
9. Häufige Fragen

Das Wichtigste in Kürze

✓ SLP: Abrechnung nach Jahresverbrauch und einem typisierten Verlauf. Für Haushalte und die meisten kleineren Betriebe.

✓ RLM: Der Verbrauch wird beim Strom im Viertelstundentakt, beim Gas stündlich gemessen. Zusätzlich zum Verbrauch wird die höchste Leistung abgerechnet.

✓ Grenze Strom: in der Regel 100.000 kWh pro Jahr.

✓ Grenze Gas: in der Regel 1,5 Millionen kWh pro Jahr oder eine stündliche Leistung von 500 kWh.

✓ Bei RLM beeinflussen Lastspitzen die Netzkosten – ein kurzer Moment kann die Rechnung eines ganzen Jahres mitbestimmen.

Was ist ein Standardlastprofil (SLP)?

Bei den meisten Strom- und Gaskunden misst der Zähler nur, wie viel Energie insgesamt verbraucht wurde. Wann genau das passiert ist, weiß niemand. Für den Netzbetrieb und die Beschaffung ist das aber wichtig: Versorger müssen die Energie ja zu dem Zeitpunkt bereitstellen, zu dem sie gebraucht wird.

Die Lösung ist das Standardlastprofil. Es beschreibt, wie sich der Verbrauch einer bestimmten Kundengruppe typischerweise über den Tag, die Woche und das Jahr verteilt. Ihr tatsächlicher Jahresverbrauch wird dann rechnerisch auf diesen typischen Verlauf verteilt.

Für Sie als Kunde bedeutet das: Abgerechnet wird nur die Menge, nicht der Zeitpunkt. Ob Ihre Maschinen alle gleichzeitig um 7 Uhr anlaufen oder gleichmäßig über den Tag verteilt – beim SLP spielt es für die Rechnung keine Rolle.

Welche Standardlastprofile gibt es?

Die gängigen Profile für Strom hat der Branchenverband BDEW veröffentlicht. Die ursprüngliche Reihe stammt aus dem Jahr 1999 und unterscheidet unter anderem:

Profil

Kundengruppe

H0

Haushalt

G0

Gewerbe allgemein

G1

Gewerbe werktags 8–18 Uhr

G2

Gewerbe mit überwiegendem Verbrauch in den Abendstunden

G3

Gewerbe durchlaufend

G4

Laden, Friseur

G5

Bäckerei mit Backstube

G6

Wochenendbetrieb

L0–L2

Landwirtschaft

2025 hat der BDEW aktualisierte Profile veröffentlicht, darunter G25 als neue Fassung des allgemeinen Gewerbeprofils. Die neuen Profile unterscheiden nicht mehr nur Sommer, Winter und Übergangszeit, sondern enthalten eigene Werte für jeden Kalendermonat. Welche Profile ein Netzbetreiber verwendet, entscheidet er selbst.

Welches Profil Ihnen zugeordnet ist, steht meist auf der Netznutzungsabrechnung oder lässt sich beim Netzbetreiber erfragen. Wenn Sie uns Ihre Abrechnung schicken, klären wir das für Sie.

Abrechnung prüfen lassen

Was ist eine registrierende Leistungsmessung (RLM)?

Bei der registrierenden Leistungsmessung erfasst ein spezieller Zähler nicht nur die Gesamtmenge, sondern den tatsächlichen Verlauf: beim Strom für jede Viertelstunde, beim Gas für jede Stunde. Das Ergebnis ist der sogenannte Lastgang – eine lückenlose Aufzeichnung, wann Ihr Betrieb wie viel Energie bezogen hat.

Aus diesen Werten ergibt sich auch die Jahreshöchstleistung: die größte Leistung, die in einem einzigen Messintervall des Jahres abgerufen wurde. Sie wird bei RLM-Kunden neben dem Verbrauch separat abgerechnet.

Die Zähler werden aus der Ferne ausgelesen. Sie müssen keine Zählerstände melden, und die Daten liegen deutlich schneller und genauer vor als beim Standardlastprofil.

Vertiefung: Lastgang verstehen – so lesen Sie Ihre Verbrauchskurve →

Ab wann wird man RLM-Kunde?

Die Grenzen sind in den Netzzugangsverordnungen festgelegt. Sie gelten als Regelwerte – Netzbetreiber können in ihrem Gebiet abweichende Grenzen festlegen.

Strom

Gas

SLP bis

100.000 kWh pro Jahr

1,5 Mio. kWh pro Jahr und max. 500 kWh stündliche Leistung

RLM ab

über 100.000 kWh pro Jahr

über einer der beiden Grenzen

Messintervall

15 Minuten

60 Minuten

Werte pro Jahr

35.040

8.760

Wichtig: Maßgeblich ist der tatsächliche Verbrauch. Ein Betrieb, der durch Wachstum, eine zusätzliche Produktionslinie oder Ladepunkte für E-Fahrzeuge über die Grenze kommt, wird in der Regel auf RLM umgestellt. Das bedeutet einen neuen Zähler, eine neue Abrechnungsart – und oft auch einen neuen Vertrag.

Sie planen eine Erweiterung, die Sie über die Grenze bringen könnte? Sprechen Sie das bei der Vertragswahl an. Ein Vertrag, der nur für SLP gedacht ist, passt nach der Umstellung womöglich nicht mehr.

SLP und RLM im direkten Vergleich

SLP

RLM

Was wird gemessen?

Gesamtverbrauch

Verbrauch je Viertelstunde (Strom) bzw. Stunde (Gas)

Zählerablesung

vor Ort oder per Selbstablesung

automatisch per Fernauslesung

Abrechnung Netzentgelt

Arbeitspreis + Grundpreis

Arbeitspreis + Leistungspreis

Einfluss von Lastspitzen

keiner

deutlich

Datenbasis für Angebote

Jahresverbrauch + Profil

tatsächlicher Lastgang

Typische Kunden

Haushalte, Büros, Läden, Praxen, Handwerk

Produktion, große Handelsflächen, Kliniken, Kühlhäuser

Was RLM für Ihre Kosten bedeutet

Der wichtigste Unterschied betrifft die Netzentgelte. Bei SLP-Kunden bestehen sie aus einem Arbeitspreis pro kWh und einem festen Grundpreis. Bei RLM-Kunden kommt ein Leistungspreis hinzu, der sich nach der höchsten gemessenen Leistung richtet.

Der Leistungspreis

Der Leistungspreis wird in Euro pro Kilowatt abgerechnet. Entscheidend ist in der Regel die höchste Viertelstunde des ganzen Abrechnungsjahres. Laufen an einem einzigen Tag alle Maschinen, Öfen und Klimaanlagen gleichzeitig, kann diese eine Viertelstunde den Leistungspreis für das gesamte Jahr bestimmen.

Deshalb lohnt sich bei RLM ein Blick auf den Lastgang: Wo entstehen die Spitzen, und ließen sie sich vermeiden?

Die Benutzungsstunden

Netzbetreiber unterscheiden bei RLM-Kunden außerdem danach, wie gleichmäßig die Leistung genutzt wird. Die Kennzahl dafür sind die Benutzungsstunden: Jahresverbrauch geteilt durch Jahreshöchstleistung.

Unterhalb von 2.500 Benutzungsstunden – also bei eher ungleichmäßigem Verbrauch mit ausgeprägten Spitzen – gilt in der Regel ein niedrigerer Leistungspreis und ein höherer Arbeitspreis. Oberhalb ist es umgekehrt. Welches Preissystem für Sie günstiger ist, hängt von Ihrem Profil ab.

Rechenbeispiel

Beispielbetrieb mit 400.000 kWh Jahresverbrauch und einer höchsten Viertelstundenleistung von 200 kW:
400.000 kWh ÷ 200 kW = 2.000 Benutzungsstunden

Gelingt es, die höchste Spitze auf 150 kW zu begrenzen:
400.000 kWh ÷ 150 kW ≈ 2.667 Benutzungsstunden

Der Betrieb verbraucht dieselbe Menge, liegt aber in einem anderen Preissystem und zahlt einen Leistungspreis auf 50 kW weniger.

Reines Rechenbeispiel. Ob und in welchem Umfang sich das finanziell auswirkt, hängt von den Preisblättern des jeweiligen Netzbetreibers ab.

Messstellenbetrieb

RLM-Zähler sind technisch aufwendiger als einfache Zähler. Die Kosten für Messung und Messstellenbetrieb sind deshalb in der Regel höher. Im Verhältnis zu den Gesamtkosten eines RLM-Kunden fallen sie allerdings meist wenig ins Gewicht.

SLP und RLM beim Gas

Das Prinzip ist beim Gas dasselbe, die Umsetzung unterscheidet sich:

Beim Gas-SLP spielt die Außentemperatur eine zentrale Rolle. Der Verbrauch eines Heizungskunden wird anhand der Temperaturen des jeweiligen Tages auf ein Profil verteilt. Ein kalter Januartag bekommt rechnerisch deutlich mehr Verbrauch zugeordnet als ein milder Tag im Oktober.

Bei Gas-RLM wird stündlich gemessen. Die Grenze liegt mit 1,5 Millionen kWh pro Jahr deutlich höher als beim Strom – ein durchschnittlicher Handwerksbetrieb oder ein Bürogebäude bleibt also auch mit Gasheizung im SLP. Anders sieht es bei Betrieben mit Prozesswärme aus, etwa Wäschereien, Großbäckereien oder Lebensmittelverarbeitung.

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Intelligentes Messsystem: Ist das schon RLM?

Nein. Seit dem Start des Smart-Meter-Rollouts erhalten auch Kunden mit mehr als 6.000 kWh Stromverbrauch pro Jahr ein intelligentes Messsystem. Es erfasst ebenfalls Viertelstundenwerte und überträgt sie digital.

Das macht einen Betrieb aber nicht automatisch zum RLM-Kunden. Für die Netzabrechnung ist in der Regel weiterhin die Verbrauchsgrenze maßgeblich. Der Vorteil des intelligenten Messsystems liegt woanders: Sie sehen Ihren tatsächlichen Verbrauchsverlauf, und zeitvariable Tarife werden möglich.

Häufige Fragen

Fragen zu SLP und RLM

Was ist der Unterschied zwischen SLP und RLM?

Beim Standardlastprofil (SLP) wird nur der Gesamtverbrauch gemessen und rechnerisch auf einen typischen Verlauf verteilt. Bei der registrierenden Leistungsmessung (RLM) wird der tatsächliche Verlauf erfasst – beim Strom je Viertelstunde, beim Gas je Stunde – und zusätzlich die höchste Leistung abgerechnet.

Ab wann ist man RLM-Kunde beim Strom?

In der Regel ab einem Jahresverbrauch von mehr als 100.000 kWh. Netzbetreiber können in ihrem Gebiet abweichende Grenzen festlegen.

Ab wann ist man RLM-Kunde beim Gas?

In der Regel ab einem Jahresverbrauch von mehr als 1,5 Millionen kWh oder einer stündlichen Leistung von mehr als 500 kWh.

Ist RLM teurer als SLP?

Nicht grundsätzlich. RLM-Kunden zahlen zusätzlich einen Leistungspreis, dafür ist der Arbeitspreis oft niedriger. Ob sich das rechnet, hängt davon ab, wie gleichmäßig ein Betrieb verbraucht. Wer ausgeprägte Lastspitzen hat, zahlt bei RLM spürbar mehr als nötig.

Kann ich selbst entscheiden, ob ich SLP oder RLM bin?

In der Regel nicht. Die Einordnung richtet sich nach Ihrem Verbrauch und den Vorgaben des Netzbetreibers.

Woher bekomme ich meine Lastgangdaten?

Als RLM-Kunde vom Messstellenbetreiber oder Netzbetreiber, häufig über ein Online-Portal. Auch Ihr Energieversorger kann die Daten meist bereitstellen. Lastgang verstehen →

Was passiert, wenn mein Betrieb über die RLM-Grenze wächst?

Der Netzbetreiber stellt die Messung um, es wird ein anderer Zähler eingebaut, und die Abrechnung ändert sich. Ihr bestehender Liefervertrag sollte dann darauf geprüft werden, ob er zur neuen Situation passt.

SLP oder RLM – welcher Vertrag passt zu Ihrem Betrieb?

Schicken Sie uns Ihre letzte Abrechnung. Wir sehen, wie Ihr Verbrauch gemessen wird, und prüfen, ob Ihr Vertrag dazu passt. Die Prüfung kostet Ihr Unternehmen nichts.

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