Gewerbekunden · Hausverwaltungen

Alle Objekte. Ein Überblick. Ein Ansprechpartner.

Allgemeinstrom und Heizgas für jedes Objekt, das Sie verwalten – in einer Übersicht, mit abgestimmten Laufzeiten und einem festen Ansprechpartner. Und trotzdem mit einer eigenen Rechnung je Objekt, damit Ihre Nebenkostenabrechnung stimmt.

Beratung ohne Kosten für Verwaltung und Eigentümer · Tarife verschiedener Versorger · Persönlich aus Hennef

Der Alltag in der Verwaltung

Energieverträge in der Hausverwaltung: Kennen Sie das?

01

Jedes Objekt ein anderer Versorger

Die Verträge stammen aus unterschiedlichen Zeiten, von Vorgängerverwaltungen oder aus der Grundversorgung. Jedes Haus hat seinen eigenen Versorger, seine eigenen Konditionen, seine eigene Hotline.

02

Fristen über das ganze Jahr verteilt

Ein Vertrag endet im März, einer im Juni, drei im Dezember. Wer eine Frist verpasst, bindet eine Gemeinschaft womöglich für ein weiteres Jahr an Konditionen, die niemand mehr prüfen konnte.

03

Rückfragen aus der Eigentümerversammlung

„Warum sind die Heizkosten so gestiegen?“ „Hat jemand mal verglichen?“ Ohne Unterlagen zu Angeboten und Auswahl ist das schwer zu beantworten.

04

Rechnungen für die Nebenkostenabrechnung zusammensuchen

Für jede Abrechnung müssen die Energiekosten objektgenau vorliegen – aus verschiedenen Kundenportalen, per Post, per Mail.

Das Prinzip

Abgestimmte Bedingungen – und für jedes Objekt die eigene Rechnung

Wir prüfen für jedes Objekt die passende Versorgung und stimmen Laufzeiten und Konditionen so ab, dass alle Objekte nach und nach zu vergleichbaren Bedingungen beliefert werden.

Gleichzeitig bleibt jedes Objekt eine eigene Lieferstelle mit eigener Rechnung. So stimmen die Kosten in jeder Nebenkosten- und Heizkostenabrechnung – objektgenau, ohne Umrechnen.

Sie erhalten von uns

✓ Eine vollständige Übersicht aller Objekte und Lieferstellen – Allgemeinstrom und Heizgas

✓ Versorger, Laufzeiten und Vertragsenden auf einen Blick

✓ Eine eigene Rechnung je Objekt

✓ Einen festen Ansprechpartner statt einer Hotline je Objekt

Was wir abdecken

Allgemeinstrom, Heizgas und was neu dazukommt

Allgemeinstrom

Treppenhausbeleuchtung, Aufzug, Heizungspumpen, Außenbeleuchtung, Garagentore: Der Strom für die Gemeinschaftsflächen läuft oft über eigene Zähler, die lange niemand geprüft hat.

Heizgas für Zentralheizungen

Bei zentraler Beheizung schließt die Verwaltung den Gasvertrag für das ganze Haus. Hier stecken meist die größten Beträge – und die meisten Fragen in der Eigentümerversammlung.

Ladepunkte in Tiefgarage und Hof

Immer mehr Eigentümer und Mieter wünschen sich eine Lademöglichkeit. Neue Ladepunkte verändern den Stromverbrauch des Objekts – und damit, welcher Vertrag passt.

Wärmepumpe statt Gaskessel

Steht in einem Objekt ein Heizungstausch an, sollte der Gasvertrag dort kurz laufen und der künftige Strombedarf der Wärmepumpe schon mitgedacht werden.

Nebenkosten- und Heizkostenabrechnung

Damit Ihre Abrechnung stimmt

01

Rechnung je Objekt

Jede Lieferstelle wird separat abgerechnet. Sie übernehmen die Beträge direkt in die Betriebskosten- und Heizkostenabrechnung des jeweiligen Objekts.

02

CO₂-Kosten

Seit 2023 werden die CO₂-Kosten für Heizgas in Wohngebäuden nach einem Stufenmodell zwischen Vermieter und Mietern aufgeteilt. Die dafür nötigen Angaben weist der Gasversorger auf der Rechnung aus.

03

Wirtschaftlichkeit nachvollziehbar belegen

Vermieter und Verwaltungen sind bei Betriebskosten zu wirtschaftlichem Handeln angehalten. Wir stellen Ihnen die eingeholten Angebote und die Gründe für die Auswahl so zusammen, dass Sie sie gegenüber Eigentümern und Mietern nachvollziehbar belegen können.

Mietverwaltung und WEG

Ob Mietverwaltung oder WEG: So funktioniert es

Mietverwaltung

Ein Eigentümer, viele Objekte

Sie verwalten Objekte eines Eigentümers oder einer Gesellschaft. Vertragspartner ist in allen Fällen derselbe Eigentümer. Alle Objekte lassen sich deshalb einheitlich betreuen und zu abgestimmten Bedingungen beliefern.

WEG-Verwaltung

Jede Gemeinschaft ist eigenständig

Jede Eigentümergemeinschaft ist rechtlich eigenständig und bleibt Vertragspartnerin für ihr eigenes Objekt. Deshalb erhält jede Gemeinschaft ihren eigenen Liefervertrag – alle in derselben Übersicht und mit einem Ansprechpartner.

Ob Sie als Verwaltung den Vertrag allein abschließen können oder ein Beschluss der Eigentümerversammlung nötig ist, hängt von Ihrem Verwaltervertrag und der Bedeutung der Maßnahme ab. Auf Wunsch bereiten wir die Unterlagen für die Versammlung vor.

So gehen wir vor

In vier Schritten zu einem Überblick über alle Objekte

01

Objektliste

Sie schicken uns eine Liste Ihrer Objekte und die letzten Abrechnungen für Allgemeinstrom und Heizgas.

02

Bestandsaufnahme

Wir erfassen jede Lieferstelle mit Versorger, Verbrauch, Laufzeit und Kündigungsfrist. Objekte in der Grundversorgung fallen dabei sofort auf.

03

Angebote und Entscheidung

Sie erhalten Angebote verschiedener Versorger mit einer nachvollziehbaren Einordnung. Bei WEG-Objekten bereiten wir auf Wunsch die Unterlagen für die Eigentümerversammlung vor.

04

Schrittweise Umstellung

Jedes Objekt wechselt zum Ende seines laufenden Vertrags. Laufzeiten werden so gewählt, dass alle Objekte nach einer Übergangszeit zum selben Termin enden – und die Heizung läuft dabei ohne Unterbrechung weiter.

Objekte prüfen lassen

Was wir von Ihnen brauchen

Für den Start genügt eine Objektliste.

Angabe

Pflicht?

Objektadressen

ja

Letzte Abrechnungen Allgemeinstrom und Heizgas

ja

Art der Verwaltung je Objekt (Miet- oder WEG-Verwaltung)

ja

Aktuelle Versorger und Vertragsenden

hilfreich

Geplante Maßnahmen (Heizungstausch, Ladepunkte, Sanierung)

kurze Notiz genügt

Vergleich

Energieverträge selbst verwalten oder mit Begleitung?

Aufgabe

Selbst verwalten

Mit Henbit Energie

Verträge aller Objekte erfassen

Ihr Team

✓ Wir

Fristen im Blick behalten

je Objekt einzeln

✓ ein gemeinsamer Termin

Angebote verschiedener Versorger einholen

Ihr Team

✓ Wir

Unterlagen für die Eigentümerversammlung

Ihr Team

✓ Wir, auf Wunsch

Übersicht über alle Objekte

ein Portal je Versorger

✓ eine Übersicht

Ansprechpartner

je Versorger ein anderer

✓ einer für alle Objekte

Kosten für die Beratung

interne Arbeitszeit

keine

Die Entscheidung über jeden Vertrag bleibt bei Ihnen bzw. bei der Eigentümergemeinschaft.

Ohne Kosten für Verwaltung und Eigentümer.

Unsere Beratung kostet weder die Verwaltung noch die Eigentümer etwas. Die Energiekosten laufen wie bisher direkt zwischen Versorger und Objekt – und fließen wie gewohnt in die Nebenkostenabrechnung. Vergütet werden wir vom Energieversorger, wenn ein Vertrag zustande kommt. Das sagen wir Ihnen und Ihren Eigentümern offen.

Häufige Fragen

Fragen von Hausverwaltungen

Können Sie alle Objekte gemeinsam betreuen?

Ja. Bei einer Mietverwaltung ist Vertragspartner immer derselbe Eigentümer. Bei WEG-Verwaltungen bleibt jede Gemeinschaft Vertragspartnerin für ihr Objekt – alle Objekte stehen aber in derselben Übersicht, mit einem Ansprechpartner.

Bekommen wir für jedes Objekt eine eigene Rechnung?

Ja. Jede Lieferstelle wird separat abgerechnet, damit Sie die Kosten objektgenau in die Nebenkosten- und Heizkostenabrechnung übernehmen können.

Brauchen wir für den Wechsel einen Beschluss der Eigentümerversammlung?

Das hängt von Ihrem Verwaltervertrag und der Bedeutung der Maßnahme ab. Auf Wunsch bereiten wir die Unterlagen und Angebote so auf, dass sie in der Versammlung vorgestellt werden können.

Wird die Heizung beim Wechsel unterbrochen?

Nein. Der Wechsel findet vertraglich statt. Das Gas kommt weiter durch dieselbe Leitung, der Zähler bleibt, und niemand muss an die Heizungsanlage.

Was passiert, wenn wir die Verwaltung eines Objekts abgeben?

Der Liefervertrag gehört dem Eigentümer bzw. der Gemeinschaft, nicht der Verwaltung. Er läuft also weiter, auch wenn die Verwaltung wechselt. Aus Ihrer Übersicht wird das Objekt entfernt.

Was kostet Ihre Beratung?

Nichts – weder für die Verwaltung noch für die Eigentümer. Wir werden vom Energieversorger vergütet, wenn ein Vertrag zustande kommt. Das können Sie Ihren Eigentümern auch so weitergeben.

Wie viele Energieverträge verwalten Sie gerade?

Schicken Sie uns Ihre Objektliste. Wir erstellen Ihnen eine vollständige Übersicht – und zeigen, wie Sie alle Objekte einheitlich betreuen lassen können.