Gasanbieter wechseln
Privatkunden · Gas
Gasanbieter wechseln: Erst prüfen, dann entscheiden.
Wer seinen Gasanbieter wechseln will, sollte zuerst wissen, ob und wann das überhaupt geht. Wir prüfen Ihren Gasvertrag, Ihre Heizsituation und Ihre Kündigungsfrist – und begleiten den Wechsel persönlich. Kostenlos, auch dann, wenn ein Vertrag zustande kommt.
Kostenlos & unverbindlich · Heizung läuft weiter · Persönlich aus Hennef
Zuerst die wichtigste Frage
Können Sie Ihren Gasanbieter überhaupt wechseln?
Beim Gas entscheidet die Heizsituation, wer den Vertrag hat. Drei typische Fälle:
(Wechsel möglich)
Eigenes Haus oder Etagenheizung
Sie haben einen eigenen Gaszähler und einen eigenen Gasvertrag? Dann entscheiden Sie selbst über den Anbieter – auch als Mieter.
(Meist Vermietersache)
Zentralheizung im Mehrfamilienhaus
Wird das ganze Haus über eine gemeinsame Heizung versorgt, kauft in der Regel der Vermieter oder die Eigentümergemeinschaft das Gas. Die Kosten landen dann in Ihrer Nebenkostenabrechnung – wechseln können Sie selbst nicht.
(Wir prüfen das)
Unsicher?
Ein Blick auf Ihre Unterlagen reicht meist: Bekommen Sie eine eigene Gasrechnung von einem Versorger, haben Sie einen eigenen Vertrag. Im Zweifel klären wir das in der Anfrage.
Die Anfrage kostet Sie nichts. Passt kein Angebot, bleibt alles wie es ist.
✓ Anfrage kostenlos
keine Verpflichtung, kein Abschluss
✓ Auch danach keine Gebühren
wir stellen Ihnen nichts in Rechnung
✓ Sie zahlen nur Ihre Abschläge
direkt an Ihren Gasversorger
Ein Gasanbieterwechsel ist weniger Aufwand, als die meisten denken.
Kein Techniker, kein neuer Zähler, keine kalte Wohnung. Der Wechsel läuft im Hintergrund zwischen Versorgern und Netzbetreiber. Was Sie wissen müssen, ist vor allem eines: wann Ihr bisheriger Vertrag endet.
0 Min.
ohne Gas
Ihre Versorgung ist gesetzlich gesichert
0 €
Kosten für Sie
für Beratung und Vermittlung
2 Wochen
Kündigungsfrist
in der Grundversorgung
Wann sich ein Gaswechsel lohnt
Fünf Anlässe, Ihren Gasvertrag unter die Lupe zu nehmen.
01
Preiserhöhung angekündigt
Kündigt Ihr Gasversorger höhere Preise an, haben Sie in der Regel ein Sonderkündigungsrecht – allerdings nur für begrenzte Zeit. Wir prüfen, bis wann Sie reagieren können.
(Sonderkündigung) (Frist)
02
Abschlag deutlich gestiegen
Nach der Jahresabrechnung ist der monatliche Abschlag gestiegen? Das kann am Verbrauch liegen – oder am Tarif. Wir sehen uns an, woran es liegt.
(Jahresabrechnung) (Abschlag)
03
Nie gewechselt
Wer nie aktiv einen Gasvertrag abgeschlossen hat, ist meist in der Grundversorgung. Sie ist mit zwei Wochen Frist kündbar.
(Grundversorgung)
04
Erstes Vertragsjahr endet
Viele Gastarife sind im ersten Jahr durch Boni günstiger. Danach gilt oft ein anderer Preis. Der richtige Moment liegt kurz vor Ende der Erstlaufzeit.
(Bonus) (Laufzeit)
05
Neue Heizung geplant
Sie denken über eine Wärmepumpe oder einen anderen Heizungstausch nach? Dann sollte Ihr Gasvertrag keine lange Mindestlaufzeit haben. Wir achten bei der Auswahl darauf.
(Heizungstausch) (Vertragslaufzeit)
Schritt für Schritt
So wechseln Sie Ihren Gasanbieter mit uns.
01
Anfrage stellen
Wohnort, Gas, optional Verbrauch und bisheriger Anbieter. Ihren Jahresverbrauch finden Sie auf der letzten Gasrechnung – in Kilowattstunden oder Kubikmetern, beides ist in Ordnung.
02
Wir prüfen Ihre Situation
Haben Sie einen eigenen Gasvertrag? Wie lange läuft er, welche Kündigungsfrist gilt, gab es eine Preiserhöhung? Danach wissen wir, ob und wann ein Wechsel für Sie möglich ist.
03
Sie entscheiden
Sie erhalten ein persönliches Angebot mit Erklärung – inklusive Laufzeit und Preisbindung. Sie nehmen es an oder nicht. Es entsteht keine Verpflichtung.
04
Der Wechsel läuft
Die Kündigung beim bisherigen Gasversorger übernimmt in der Regel der neue Anbieter. Ihre Heizung läuft während des gesamten Wechsels ohne Unterbrechung weiter.
Selbst wechseln oder mit Begleitung?
Sie können Ihren Gasanbieter jederzeit auch allein wechseln. Der Unterschied liegt darin, wer die Arbeit macht.
Aufgabe
Allein wechseln
Mit Henbit Energie
Klären, ob Sie wechseln können
Sie
✓ Wir
Verbrauch von m³ in kWh umrechnen
Sie
✓ Wir
Tarife und Laufzeiten vergleichen
Sie
✓ Wir
Kündigungsfrist prüfen
Sie
✓ Wir
Wechselzeitpunkt bestimmen
Sie
✓ Wir, gemeinsam mit Ihnen
Bei Fragen
Hotline des Anbieters
✓ Ihr fester Ansprechpartner
Kosten für Sie
keine
keine
Die Entscheidung treffen in beiden Fällen Sie.
Gasanbieter wechseln: Was beim Gas anders ist als beim Strom
Kubikmeter oder Kilowattstunden?
Ihr Gaszähler misst, wie viel Gas durch die Leitung fließt – in Kubikmetern. Abgerechnet wird aber die Energie, in Kilowattstunden. Für die Umrechnung stehen auf Ihrer Gasrechnung zwei Werte: der Brennwert und die Zustandszahl. Kubikmeter mal Brennwert mal Zustandszahl ergibt die Kilowattstunden.
Für die Anfrage bei uns müssen Sie das nicht selbst rechnen. Geben Sie einfach den Wert an, den Sie auf Ihrer Rechnung finden.
Die Heizperiode
Gasverbrauch ist stark saisonal: Im Winter wird ein Vielfaches dessen verbraucht, was im Sommer anfällt. Der monatliche Abschlag ist deshalb ein Durchschnittswert über das ganze Jahr. Ein Wechsel ist grundsätzlich zu jeder Jahreszeit möglich – maßgeblich ist die Kündigungsfrist, nicht die Jahreszeit.
Kündigungsfrist und Grundversorgung
Bei Gasverträgen außerhalb der Grundversorgung gelten Laufzeit und Kündigungsfrist aus Ihrem Vertrag. Die Grundversorgung ist mit einer Frist von zwei Wochen kündbar. Nach einer Preiserhöhung haben Sie in der Regel ein Sonderkündigungsrecht – der Zeitraum dafür ist begrenzt.
Grundversorgung und Ersatzversorgung erklärt →
Die Marktlokations-ID
Auch beim Gas identifiziert die Marktlokations-ID – kurz MaLo-ID – Ihre Entnahmestelle eindeutig. Sie steht auf Ihrer Gasrechnung, meist in der Nähe der Zählernummer. Mit ihr läuft der Wechsel am zuverlässigsten.
Der Gaszähler bleibt
Beim Wechsel des Gasanbieters wird kein neuer Zähler eingebaut, und niemand muss in Ihren Keller. Der Zähler gehört dem Messstellenbetreiber, nicht dem Gasversorger. An der Heizung selbst ändert sich nichts.
Wenn ein Heizungstausch ansteht
Planen Sie in den nächsten Jahren eine neue Heizung, lohnt ein Blick auf die Laufzeit. Ein Gasvertrag mit langer Mindestlaufzeit kann Sie binden, obwohl Sie das Gas bald nicht mehr brauchen. Wir berücksichtigen das bei der Auswahl.
Sie heizen mit Gas und möchten Ihren Stromvertrag gleich mit prüfen lassen? In der Anfrage einfach „Strom & Gas“ wählen. Mehr zum Stromanbieterwechsel →
In Ihrer Region
Gasanbieter wechseln im Rhein-Sieg-Kreis
Nicht jeder Ortsteil ist ans Gasnetz angeschlossen, und Grundversorger wie Netzbetreiber unterscheiden sich je nach Kommune. Auf unseren Ortsseiten sehen Sie, was bei Ihnen gilt.
Häufige Fragen
Fragen zum Gasanbieterwechsel
Kann ich als Mieter meinen Gasanbieter wechseln?
Ja, wenn Sie einen eigenen Gaszähler und einen eigenen Gasvertrag haben – etwa bei einer Gasetagenheizung. Die Zustimmung des Vermieters brauchen Sie dann nicht. Wird das Haus über eine gemeinsame Zentralheizung versorgt, schließt in der Regel der Vermieter den Gasvertrag. Dann können Sie den Anbieter nicht selbst wechseln.
Muss ich meinen alten Gasvertrag selbst kündigen?
In der Regel nicht. Wenn Sie den Gasanbieter wechseln, übernimmt üblicherweise der neue Versorger die Kündigung. Bei einer Sonderkündigung nach Preiserhöhung kann es sinnvoll sein, selbst zu kündigen – das besprechen wir mit Ihnen.
Bleibt meine Heizung beim Gasanbieterwechsel warm?
Ja. Die Gasversorgung von Haushalten ist gesetzlich abgesichert. Das Gas kommt weiter durch dieselbe Leitung. Sollte beim Wechsel etwas nicht klappen, beliefert Sie automatisch der örtliche Grundversorger weiter.
Was brauche ich, um den Gasanbieter zu wechseln?
Für die Anfrage bei uns: nur Ihren Wohnort und Ihre Kontaktdaten. Für den eigentlichen Wechsel werden Zählernummer, Marktlokations-ID (MaLo-ID) und Ihr ungefährer Jahresverbrauch benötigt. Alles steht auf Ihrer letzten Gasrechnung.
Wann kann ich meinen Gasanbieter wechseln?
Aus der Grundversorgung jederzeit mit zwei Wochen Frist. Bei anderen Verträgen zum Ende der Laufzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist. Nach einer Preiserhöhung besteht in der Regel ein Sonderkündigungsrecht. Einen günstigsten Monat gibt es nicht – entscheidend ist Ihr Vertrag.
Mein Verbrauch steht in Kubikmetern – ist das ein Problem?
Nein. Der Gaszähler misst in Kubikmetern, abgerechnet wird in Kilowattstunden. Die Umrechnungswerte stehen auf Ihrer Rechnung. Geben Sie in der Anfrage einfach an, was Sie finden – wir rechnen um.
Was kostet es, den Gasanbieter über Henbit Energie zu wechseln?
Nichts. Weder die Anfrage noch die Beratung noch der Wechsel kosten Sie etwas. Auch wenn über uns ein Vertrag zustande kommt, stellen wir Ihnen dafür nichts in Rechnung. Sie zahlen ausschließlich Ihre Abschläge und Ihre Jahresabrechnung an den neuen Gasversorger.
Kann ich Strom und Gas zusammen wechseln?
Ja. Wählen Sie in der Anfrage „Strom & Gas“ – wir prüfen beide Verträge gemeinsam. Ob Strom und Gas beim selben Anbieter sinnvoll sind, hängt vom Einzelfall ab.
Bereit, Ihren Gasanbieter zu wechseln?
Die Anfrage dauert wenige Minuten. Wir prüfen, ob und wann ein Wechsel für Sie möglich ist, und melden uns persönlich. Kostenlos – auch dann, wenn Sie wechseln.
Gaswechsel anfragen