Versicherung & Finanzen
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Strom und Gas vermitteln: Die Ergänzung für Versicherungs- und Finanzmakler.
Deine Kunden vertrauen dir bei Absicherung und Vorsorge. Strom und Gas brauchen sie genauso – jedes Jahr, in jedem Haushalt und jedem Betrieb. Mit Henbit Energie ergänzt du dein Portfolio um ein Produkt mit echtem Bedarf, ohne eigenes Backoffice dafür aufzubauen.
Keine Einstiegskosten · Tarife verschiedener Versorger · Partnerportal mit Tarifrechner
Warum Energie
Warum Energie für Makler funktioniert
01
Jeder Kunde hat Bedarf
Nicht jeder deiner Kunden braucht eine neue Berufsunfähigkeitsversicherung. Aber jeder hat einen Strom- und die meisten einen Gasvertrag. Der Gesprächsanlass ist immer da.
02
Ein Grund für das Jahresgespräch
Die Jahresabrechnung ist ein natürlicher Anlass, sich zu melden. Wer seinem Kunden hilft, eine hohe Nachzahlung zu verstehen, festigt die Beziehung – auch für die anderen Sparten.
03
Gewerbekunden öffnen Türen
Wenn du Betriebe versicherst, kennst du die Geschäftsführung. Energie ist bei Unternehmen ein Kostenfaktor, der ernst genommen wird – und bei dem die Beratung in der Regel lohnender ist als im Privatkundengeschäft.
04
Kein Konflikt mit deinem Kerngeschäft
Energie steht nicht in Konkurrenz zu deinen Produkten. Du verkaufst nichts, was deine Kunden anderswo bei dir kaufen würden – du ergänzt.
Aufgabenteilung
Du bringst das Vertrauen, wir die Energie-Infrastruktur.
Du
Henbit
Kennst deine Kunden und ihre Situation
Stellt Tarife verschiedener Versorger bereit
Führst das Gespräch
Stellt das Partnerportal mit Tarifrechner
Nimmst die Daten auf
Übernimmt Abwicklung und Kommunikation mit den Versorgern
Entscheidest mit dem Kunden
Rechnet deine Provision transparent ab
–
Schult dich in sechs Modulen und steht dir mit einem festen Partner-Manager zur Seite
Vergütung
Provision: erfolgsabhängig und schriftlich vereinbart
Du erhältst eine Provision für jeden Vertrag, der über dich zustande kommt und vom Versorger bestätigt wird. Die Höhe hängt von Versorger, Tarif, Verbrauch und Kundengruppe ab.
Was dich als Profi vermutlich am meisten interessiert – Auszahlungszeitpunkt, Stornoregelung, Bestandsprovision –, besprechen wir im Erstgespräch konkret und halten es im Partnervertrag fest.
Wir nennen hier bewusst keine Provisionssätze. Sie unterscheiden sich je nach Versorger und Tarif – und du sollst dich auf das verlassen können, was schriftlich vereinbart ist, nicht auf eine Werbezahl.
Rechtliches
Energievermittlung neben der 34d-Erlaubnis: Was du beachten solltest
01
Eigene Erlaubnis nicht erforderlich – Gewerbe prüfen
Für die Vermittlung von Strom- und Gasverträgen gibt es keine eigene Erlaubnispflicht wie bei Versicherungen oder Finanzanlagen. Deine bestehende Erlaubnis nach § 34d oder § 34f GewO deckt die Energievermittlung aber auch nicht ab. Prüfe, ob deine Gewerbeanmeldung die Tätigkeit umfasst, und erweitere sie gegebenenfalls.
02
Berufshaftpflicht prüfen
Deine Vermögensschadenhaftpflicht bezieht sich in der Regel auf die Versicherungs- oder Finanzvermittlung. Frag bei deinem Versicherer nach, ob die Energievermittlung mitversichert ist.
03
Bestandsdaten und Werbung
Dass du einen Kunden in Versicherungsfragen betreust, heißt nicht automatisch, dass du ihn per E-Mail oder Telefon zu Energie ansprechen darfst. Für Werbung per E-Mail gilt die Ausnahme für Bestandskunden nur für ähnliche Produkte – Energie ist kein ähnliches Produkt zu einer Versicherung. Werbeanrufe bei Verbrauchern setzen eine vorherige ausdrückliche Einwilligung voraus, die du dokumentieren musst.
Im persönlichen Termin, den dein Kunde ohnehin mit dir hat, kannst du das Thema dagegen ansprechen.
04
Datenschutz
Für die Weitergabe von Kundendaten an Henbit und an den Versorger brauchst du eine saubere Grundlage. Die regeln wir gemeinsam im Partnervertrag.
So startest du
Vom Erstgespräch zum ersten Kunden
01
Anfrage stellen
Ein paar Fragen zu dir und deinem Bestand.
02
Erstgespräch
Provision, Abwicklung, Datenschutz – offen besprochen.
03
Partnervereinbarung
Und gegebenenfalls die Erweiterung deiner Gewerbeanmeldung.
04
Schulung
In sechs Modulen, vom Energiemarkt bis zum rechtssicheren Kundengespräch.
05
Partnerportal
Zugang zum Partnerportal – und Start mit deinem Bestand.
Häufige Fragen
Fragen von Versicherungs- und Finanzmaklern
Brauche ich neben meiner 34d-Erlaubnis eine weitere Erlaubnis?
Für die Vermittlung von Strom- und Gasverträgen gibt es keine eigene Erlaubnispflicht. Deine 34d-Erlaubnis deckt die Energievermittlung aber nicht ab – prüfe deine Gewerbeanmeldung.
Darf ich meine Bestandskunden zum Thema Energie anschreiben?
Nicht ohne Weiteres. Die Ausnahme für E-Mail-Werbung an Bestandskunden gilt nur für ähnliche Produkte. Im persönlichen Kundentermin kannst du das Thema ansprechen. Für schriftliche oder telefonische Werbung brauchst du in der Regel eine Einwilligung.
Was kostet mich der Einstieg?
Nichts. Für den Einstieg als Energiemakler bei Henbit fallen keine Kosten an.