Inhalt
1. Das Wichtigste in Kürze
2. Wie wird der Abschlag berechnet?
3. Was steht in der Jahresabrechnung?
4. Sieben Gründe für eine Nachzahlung
5. Guthaben: Was passiert damit?
6. So prüfen Sie Ihre Jahresabrechnung
7. Abschlag anpassen: Wann es sich lohnt
8. Wenn Sie mit der Rechnung nicht einverstanden sind
9. Häufige Fragen
Das Wichtigste in Kürze
✓ Der Abschlag richtet sich nach Ihrem bisherigen Verbrauch oder dem Verbrauch vergleichbarer Kunden.
✓ Die Jahresabrechnung vergleicht den tatsächlichen Verbrauch mit dem, was Sie vorausgezahlt haben.
✓ Häufigste Ursachen für Nachzahlungen: höherer Verbrauch, Preiserhöhungen und geschätzte Zählerstände.
✓ Sie können eine Anpassung des Abschlags verlangen, wenn Ihr Verbrauch nachweislich geringer ist.
✓ Die Rechnung muss spätestens sechs Wochen nach Ende des Abrechnungszeitraums bei Ihnen sein.
Wie wird der Abschlag berechnet?
Energieanbieter müssen den Abschlag nach nachvollziehbaren Grundsätzen festlegen: entweder nach Ihrem Verbrauch im vorherigen Abrechnungszeitraum oder – bei Neukunden – nach dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden.
Vereinfacht gerechnet:
Erwarteter Jahresverbrauch × aktueller Preis + Grundpreis
÷ Anzahl der Abschläge
= monatlicher Abschlag
Viele Anbieter ziehen elf Abschläge pro Jahr ein, weil im Abrechnungsmonat die Jahresrechnung kommt. Andere ziehen zwölf ein. Das steht in Ihrem Vertrag.
Wichtig: Der Abschlag ist eine Schätzung. Er kann gar nicht exakt stimmen, weil niemand vorher weiß, wie viel Sie im kommenden Jahr verbrauchen werden.
Was steht in der Jahresabrechnung?
Nr.
Bereich
Was Sie dort finden
①
Abrechnungszeitraum
Von wann bis wann abgerechnet wird – nicht immer ein Kalenderjahr
②
Zählerstände
Anfangs- und Endstand, mit Hinweis, ob abgelesen oder geschätzt
③
Verbrauch
Differenz der Zählerstände in kWh (beim Gas umgerechnet aus m³)
④
Preise
Arbeitspreis pro kWh, Grundpreis pro Jahr oder Monat
⑤
Kostenaufstellung
Energie, Netzentgelte, Steuern und Abgaben
⑥
Gezahlte Abschläge
Summe Ihrer Vorauszahlungen
⑦
Ergebnis
Nachzahlung oder Guthaben
⑧
Neuer Abschlag
Betrag für die kommenden Monate
⑨
Vertragsdaten
Laufzeit, Kündigungsfrist, nächstmöglicher Kündigungstermin
⑩
Verbrauchsvergleich
Ihr Verbrauch im Vergleich zum Vorjahr
Sieben Gründe für eine Nachzahlung
01
Sie haben mehr verbraucht
Neues Gerät, Homeoffice, ein zusätzliches Haushaltsmitglied, ein kalter Winter beim Gas – schon kleine Veränderungen summieren sich über ein Jahr.
02
Die Preise sind gestiegen
Wurde der Preis während des Abrechnungszeitraums erhöht, gilt der neue Preis ab dem Stichtag. Der Abschlag wurde aber oft noch mit dem alten Preis berechnet.
03
Der Zählerstand wurde geschätzt
Wurde nicht abgelesen, schätzt der Netzbetreiber. Eine zu niedrige Schätzung im Vorjahr führt dieses Jahr zu einer Nachzahlung – auch wenn Ihr Verbrauch gleich geblieben ist.
04
Der Abrechnungszeitraum ist länger
Nicht jede Abrechnung umfasst genau zwölf Monate. Nach einem Anbieterwechsel oder Umzug kann der Zeitraum abweichen.
05
Der Abschlag war zu niedrig angesetzt
Manche Anbieter setzen den Abschlag bei Vertragsbeginn eher niedrig an, etwa weil er auf einem Durchschnittswert beruht, der nicht zu Ihrem Haushalt passt.
06
Der Abschlag wurde reduziert
Wer selbst eine Senkung beantragt hat, obwohl der Verbrauch gleich geblieben ist, gleicht den Unterschied mit der Jahresabrechnung aus.
07
Ein Fehler in der Rechnung
Verwechselte Zähler im Mehrfamilienhaus, falsch übertragene Zählerstände, ein vergessener Abschlag – es kommt vor. Deshalb lohnt sich die Prüfung.
Guthaben: Was passiert damit?
Haben Sie mehr vorausgezahlt als verbraucht, entsteht ein Guthaben. Ihr Anbieter muss es entweder mit der nächsten Abschlagszahlung verrechnen oder zeitnah auszahlen.
Ein hohes Guthaben ist kein Geschenk, sondern Geld, das Sie dem Anbieter über das Jahr zinslos geliehen haben. Wenn es regelmäßig hoch ausfällt, lohnt es sich, den Abschlag zu senken.
So prüfen Sie Ihre Jahresabrechnung
Schritt 1 — Stimmt der Zähler?
Vergleichen Sie die Zählernummer auf der Rechnung mit der auf Ihrem Zähler. Im Mehrfamilienhaus werden Zähler manchmal verwechselt. Zählernummer finden →
Schritt 2 — Abgelesen oder geschätzt?
Neben den Zählerständen steht, ob sie abgelesen oder geschätzt wurden. Bei Schätzung: Stimmt der Wert ungefähr mit Ihrem Zähler überein?
Schritt 3 — Ist der Verbrauch plausibel?
Vergleichen Sie mit dem Vorjahr – der Vergleich steht auf der Rechnung. Gab es eine Veränderung im Haushalt, die den Unterschied erklärt?
Schritt 4 — Stimmen die Preise?
Entsprechen Arbeits- und Grundpreis Ihrem Vertrag? Gab es eine Preisänderung, und wurde sie Ihnen vorher mitgeteilt?
Schritt 5 — Sind alle Abschläge berücksichtigt?
Vergleichen Sie die Summe der gezahlten Abschläge mit Ihren Kontoauszügen.
Schritt 6 — Ist der Zeitraum korrekt?
Stimmen Anfang und Ende mit Ihrem Vertragsbeginn, Umzug oder der letzten Abrechnung überein?
Sie möchten das nicht selbst machen? Schicken Sie uns die Rechnung. Wir sehen sie uns an und sagen Ihnen, ob sie plausibel ist und ob sich ein Blick auf Ihren Tarif lohnt. Kostenlos und unverbindlich.
Rechnung prüfen lassenAbschlag anpassen: Wann es sich lohnt
Abschlag senken
Wenn Sie glaubhaft machen können, dass Ihr Verbrauch deutlich geringer ist – etwa weil jemand ausgezogen ist oder Sie ein energieintensives Gerät ersetzt haben – muss Ihr Anbieter das bei der Bemessung angemessen berücksichtigen. Die meisten Anbieter bieten dafür eine Funktion im Kundenportal.
Aber Vorsicht: Ein zu niedriger Abschlag verschiebt die Kosten nur in die nächste Jahresabrechnung.
Abschlag erhöhen
Wenn Sie wissen, dass Ihr Verbrauch steigen wird – neue Wärmepumpe, E-Auto, Familienzuwachs –, kann eine freiwillige Erhöhung eine hohe Nachzahlung vermeiden.
Monatlich statt jährlich abrechnen
Sie haben das Recht, statt einer Jahresabrechnung eine monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Abrechnung zu verlangen. Dann zahlen Sie keinen geschätzten Abschlag, sondern Ihren tatsächlichen Verbrauch. Manche Anbieter berechnen dafür ein Entgelt.
Wenn Sie mit der Rechnung nicht einverstanden sind
Schritt 1 — Beim Anbieter reklamieren
Wenden Sie sich schriftlich an Ihren Anbieter. Nennen Sie konkret, was Sie für falsch halten, und legen Sie Belege bei – etwa ein Foto des Zählerstands.
Schritt 2 — Schlichtungsstelle Energie
Hilft der Anbieter nicht weiter, können sich Verbraucher an die Schlichtungsstelle Energie wenden. Das Verfahren ist für Verbraucher kostenlos.
Schritt 3 — Verbraucherzentrale
Die Verbraucherzentralen bieten Beratung zu Energierechnungen an.