Ratgeber · Privatkunden

Kündigungsfrist im Stromvertrag: Welche Frist gilt für Sie?

Die Kündigungsfrist Ihres Stromvertrags hängt von der Vertragsart ab. In der Grundversorgung beträgt sie zwei Wochen. Bei anderen Verträgen gilt die Frist aus Ihrem Vertrag – bei neueren Verträgen nach Ende der Mindestlaufzeit höchstens ein Monat. Nach einer Preiserhöhung und bei einem Umzug gibt es zusätzlich Sonderkündigungsrechte.

Welche Frist für Sie gilt und bis wann Sie handeln müssen, steht auf Ihrer Jahresabrechnung. Dieser Artikel zeigt, wie Sie sie finden und was bei den einzelnen Situationen zu beachten ist.

Henbit Energie · Zuletzt aktualisiert: 25.09.2026

Das Wichtigste in Kürze

Situation

Kündigungsfrist

Grundversorgung

2 Wochen, jederzeit

Sondervertrag, abgeschlossen ab 1. März 2022, nach Mindestlaufzeit

1 Monat, jederzeit

Sondervertrag, älter

laut Vertrag, oft zum Laufzeitende

Preiserhöhung

Sonderkündigung zum Wirksamwerden der Erhöhung

Umzug

6 Wochen Sonderkündigung

✓ Meist müssen Sie nicht selbst kündigen – das übernimmt der neue Anbieter.

✓ Eine Kündigung per E-Mail genügt in der Regel.

✓ Ihr Anbieter muss die Kündigung innerhalb einer Woche bestätigen.

Inhalt

1. Das Wichtigste in Kürze
2. Kündigungsfrist in der Grundversorgung
3. Kündigungsfrist bei Sonderverträgen
4. Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung
5. Sonderkündigungsrecht bei Umzug
6. Wo Sie Ihre Kündigungsfrist finden
7. So kündigen Sie richtig
8. Gilt das auch für Gewerbekunden?
9. Häufige Fragen

Kündigungsfrist in der Grundversorgung

Wer in der Grundversorgung ist, kann seinen Stromvertrag jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Eine Mindestlaufzeit gibt es nicht.

Das macht die Grundversorgung sehr flexibel. Wer nie aktiv einen Stromvertrag abgeschlossen hat, kann also innerhalb weniger Wochen wechseln.

Grundversorgung und Ersatzversorgung erklärt →

Kündigungsfrist bei Sonderverträgen

Alle Stromverträge außerhalb der Grundversorgung heißen Sonderverträge – auch wenn sie nichts Besonderes an sich haben. Hier kommt es darauf an, wann der Vertrag abgeschlossen wurde.

Verträge ab dem 1. März 2022

Seit dem Gesetz für faire Verbraucherverträge gelten für neu abgeschlossene Verträge klare Grenzen:
→ Die Mindestlaufzeit beträgt höchstens 24 Monate.
→ Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag nur noch auf unbestimmte Zeit.
→ Dann können Sie jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen.

Ein Vertrag, der sich automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, ist bei diesen Verträgen nicht mehr zulässig.

Ältere Verträge

Bei Verträgen, die vor dem 1. März 2022 abgeschlossen wurden, gelten die damals vereinbarten Bedingungen. Das kann bedeuten:
→ Kündigungsfristen von bis zu drei Monaten zum Laufzeitende
→ Automatische Verlängerung um bis zu ein Jahr, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird

Wer einen solchen Vertrag hat, sollte das Laufzeitende besonders genau im Blick behalten.

Rechenbeispiel

Vertrag mit Laufzeitende am 31. März und einer Kündigungsfrist von drei Monaten:
→ Die Kündigung muss spätestens am 31. Dezember beim Anbieter eingegangen sein.
→ Wird die Frist verpasst, kann sich der Vertrag bei älteren Verträgen um ein weiteres Jahr verlängern.

Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung

Erhöht Ihr Anbieter einseitig die Preise, haben Sie in der Regel ein Sonderkündigungsrecht. Sie können den Vertrag dann ohne Einhaltung der normalen Kündigungsfrist zu dem Zeitpunkt beenden, zu dem die Erhöhung wirksam werden soll.

Der Anbieter muss Sie rechtzeitig vorher über die Änderung informieren und auf Ihr Kündigungsrecht hinweisen.

Worauf Sie achten sollten

→ Das Sonderkündigungsrecht ist zeitlich begrenzt. Wer zu lange wartet, akzeptiert die neuen Preise.

→ Eine Preisgarantie kann eine Erhöhung ausschließen – aber oft nur für bestimmte Preisbestandteile. Steigen etwa Steuern oder Netzentgelte, kann der Preis trotz Garantie steigen.

→ Bei einer Sonderkündigung ist es oft sinnvoll, selbst zu kündigen, statt die Kündigung dem neuen Anbieter zu überlassen. So ist sichergestellt, dass sie rechtzeitig eingeht.

Sie haben eine Preiserhöhung bekommen und sind unsicher, bis wann Sie reagieren müssen? Schicken Sie uns das Schreiben. Wir prüfen die Frist und zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben.

Preiserhöhung prüfen lassen

Sonderkündigungsrecht bei Umzug

Ziehen Sie um, können Sie Ihren Stromvertrag mit einer Frist von sechs Wochen außerordentlich kündigen. Die Kündigung kann zum Auszugstermin oder zu einem späteren Zeitpunkt erklärt werden.

Eine Ausnahme gibt es: Bietet Ihr bisheriger Anbieter Ihnen innerhalb von zwei Wochen an, Sie an der neuen Adresse zu den bisherigen Bedingungen weiter zu beliefern, und ist das dort möglich, entfällt das Sonderkündigungsrecht.

Deshalb gehört in die Umzugskündigung immer Ihre neue Anschrift.

Tipp: Notieren Sie beim Auszug und beim Einzug den Zählerstand und machen Sie ein Foto. Das ist die Grundlage für die Schlussrechnung in der alten und die erste Rechnung in der neuen Wohnung.
Zählerstand richtig ablesen →

Wo Sie Ihre Kündigungsfrist finden

Energieanbieter sind verpflichtet, auf der Rechnung anzugeben, wie lange der Vertrag läuft, welche Kündigungsfrist gilt und wann der nächstmögliche Kündigungstermin ist.

Wo

Was steht dort

Jahresabrechnung

Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist, nächstmöglicher Kündigungstermin

Vertragsbestätigung

Mindestlaufzeit, Verlängerung, Preisgarantie

Kundenportal des Anbieters

Oft alle Vertragsdaten gesammelt

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die genauen Regeln

Den nächstmöglichen Kündigungstermin auf der Abrechnung zu finden, ist meist der schnellste Weg. Wenn Sie ihn nicht finden, schicken Sie uns die Rechnung – wir suchen ihn für Sie heraus.

So kündigen Sie richtig

Schritt 1 — Frist und Termin prüfen

Schauen Sie auf Ihrer Abrechnung nach dem nächstmöglichen Kündigungstermin. Rechnen Sie ein paar Tage Puffer ein.

Schritt 2 — Entscheiden: selbst kündigen oder kündigen lassen

Beim normalen Anbieterwechsel übernimmt in der Regel der neue Anbieter die Kündigung. Bei einer Sonderkündigung wegen Preiserhöhung oder Umzug ist es oft sicherer, selbst zu kündigen.

Schritt 3 — Kündigung formulieren

Die Kündigung sollte enthalten:
→ Ihren Namen und Ihre Anschrift
→ Kunden- oder Vertragsnummer
→ Zählernummer
→ den gewünschten Kündigungstermin
→ bei Sonderkündigung: den Grund
→ bei Umzug: Ihre neue Anschrift

Schritt 4 — Kündigung absenden

Eine E-Mail genügt in der Regel. Wurde der Vertrag online abgeschlossen, muss der Anbieter auf seiner Website zudem eine einfache Kündigungsmöglichkeit anbieten – den sogenannten Kündigungsbutton.

Schritt 5 — Bestätigung abwarten

Ihr Anbieter muss Ihnen die Kündigung innerhalb einer Woche nach Zugang in Textform bestätigen und dabei das Vertragsende nennen. Kommt keine Bestätigung, fragen Sie nach.

Gilt das auch für Gewerbekunden?

Nur eingeschränkt. Viele der beschriebenen Regeln – die Begrenzung der Mindestlaufzeit, die einmonatige Kündigungsfrist nach Ablauf, das Sonderkündigungsrecht bei Umzug – schützen Verbraucher. Für Verträge, die ein Unternehmen abschließt, gelten sie häufig nicht.

Gewerbliche Stromverträge können deutlich längere Laufzeiten und Kündigungsfristen haben. Umso wichtiger ist es, die Fristen im Blick zu behalten.

Gewerbestrom →

Häufige Fragen

Fragen zur Kündigungsfrist

Welche Kündigungsfrist hat mein Stromvertrag?

In der Grundversorgung zwei Wochen. Bei Verträgen, die ab dem 1. März 2022 abgeschlossen wurden, nach Ablauf der Mindestlaufzeit ein Monat. Bei älteren Verträgen gilt die vereinbarte Frist. Den genauen Termin finden Sie auf Ihrer Jahresabrechnung.

Muss ich meinen alten Stromvertrag selbst kündigen?

Beim normalen Anbieterwechsel meist nicht – das übernimmt in der Regel der neue Anbieter. Bei einer Sonderkündigung ist es oft sicherer, selbst zu kündigen.

Kann ich meinen Stromvertrag per E-Mail kündigen?

In der Regel ja. Eine Kündigung in Textform, also etwa per E-Mail, reicht aus. Ihr Anbieter muss Ihnen die Kündigung innerhalb einer Woche bestätigen.

Was passiert, wenn ich die Kündigungsfrist verpasse?

Bei Verträgen ab dem 1. März 2022 läuft der Vertrag nach Ende der Mindestlaufzeit weiter und ist dann monatlich kündbar. Bei älteren Verträgen kann er sich um einen längeren Zeitraum verlängern.

Habe ich bei einer Preiserhöhung immer ein Sonderkündigungsrecht?

In der Regel ja, wenn der Anbieter die Preise einseitig ändert. Sie können den Vertrag dann zum Zeitpunkt der Preiserhöhung beenden. Das Recht besteht aber nur für eine begrenzte Zeit.

Kann ich bei einem Umzug meinen Stromvertrag kündigen?

Ja, mit einer Frist von sechs Wochen. Das gilt nicht, wenn Ihr bisheriger Anbieter Sie an der neuen Adresse zu den bisherigen Bedingungen weiter beliefern kann und Ihnen das innerhalb von zwei Wochen anbietet.

Gelten die Regeln auch für Gasverträge?

Weitgehend ja. Grundversorgung, Sonderkündigung bei Preiserhöhung und Umzug funktionieren beim Gas nach denselben Grundsätzen. Gasanbieter wechseln →

Frist gefunden? Dann lassen Sie uns den Rest übernehmen.

Schicken Sie uns Ihre letzte Abrechnung. Wir prüfen Ihre Kündigungsfrist, bestimmen den richtigen Wechselzeitpunkt und begleiten den Wechsel. Kostenlos – auch dann, wenn Sie wechseln.