Das Wichtigste in Kürze
Situation
Kündigungsfrist
Grundversorgung
2 Wochen, jederzeit
Sondervertrag, abgeschlossen ab 1. März 2022, nach Mindestlaufzeit
1 Monat, jederzeit
Sondervertrag, älter
laut Vertrag, oft zum Laufzeitende
Preiserhöhung
Sonderkündigung zum Wirksamwerden der Erhöhung
Umzug
6 Wochen Sonderkündigung
✓ Meist müssen Sie nicht selbst kündigen – das übernimmt der neue Anbieter.
✓ Eine Kündigung per E-Mail genügt in der Regel.
✓ Ihr Anbieter muss die Kündigung innerhalb einer Woche bestätigen.
Inhalt
1. Das Wichtigste in Kürze
2. Kündigungsfrist in der Grundversorgung
3. Kündigungsfrist bei Sonderverträgen
4. Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung
5. Sonderkündigungsrecht bei Umzug
6. Wo Sie Ihre Kündigungsfrist finden
7. So kündigen Sie richtig
8. Gilt das auch für Gewerbekunden?
9. Häufige Fragen
Kündigungsfrist in der Grundversorgung
Wer in der Grundversorgung ist, kann seinen Stromvertrag jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Eine Mindestlaufzeit gibt es nicht.
Das macht die Grundversorgung sehr flexibel. Wer nie aktiv einen Stromvertrag abgeschlossen hat, kann also innerhalb weniger Wochen wechseln.
Grundversorgung und Ersatzversorgung erklärt →
Kündigungsfrist bei Sonderverträgen
Alle Stromverträge außerhalb der Grundversorgung heißen Sonderverträge – auch wenn sie nichts Besonderes an sich haben. Hier kommt es darauf an, wann der Vertrag abgeschlossen wurde.
Verträge ab dem 1. März 2022
Seit dem Gesetz für faire Verbraucherverträge gelten für neu abgeschlossene Verträge klare Grenzen:
→ Die Mindestlaufzeit beträgt höchstens 24 Monate.
→ Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag nur noch auf unbestimmte Zeit.
→ Dann können Sie jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen.
Ein Vertrag, der sich automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, ist bei diesen Verträgen nicht mehr zulässig.
Ältere Verträge
Bei Verträgen, die vor dem 1. März 2022 abgeschlossen wurden, gelten die damals vereinbarten Bedingungen. Das kann bedeuten:
→ Kündigungsfristen von bis zu drei Monaten zum Laufzeitende
→ Automatische Verlängerung um bis zu ein Jahr, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird
Wer einen solchen Vertrag hat, sollte das Laufzeitende besonders genau im Blick behalten.
Rechenbeispiel
Vertrag mit Laufzeitende am 31. März und einer Kündigungsfrist von drei Monaten:
→ Die Kündigung muss spätestens am 31. Dezember beim Anbieter eingegangen sein.
→ Wird die Frist verpasst, kann sich der Vertrag bei älteren Verträgen um ein weiteres Jahr verlängern.
Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung
Erhöht Ihr Anbieter einseitig die Preise, haben Sie in der Regel ein Sonderkündigungsrecht. Sie können den Vertrag dann ohne Einhaltung der normalen Kündigungsfrist zu dem Zeitpunkt beenden, zu dem die Erhöhung wirksam werden soll.
Der Anbieter muss Sie rechtzeitig vorher über die Änderung informieren und auf Ihr Kündigungsrecht hinweisen.
Worauf Sie achten sollten
→ Das Sonderkündigungsrecht ist zeitlich begrenzt. Wer zu lange wartet, akzeptiert die neuen Preise.
→ Eine Preisgarantie kann eine Erhöhung ausschließen – aber oft nur für bestimmte Preisbestandteile. Steigen etwa Steuern oder Netzentgelte, kann der Preis trotz Garantie steigen.
→ Bei einer Sonderkündigung ist es oft sinnvoll, selbst zu kündigen, statt die Kündigung dem neuen Anbieter zu überlassen. So ist sichergestellt, dass sie rechtzeitig eingeht.
Sie haben eine Preiserhöhung bekommen und sind unsicher, bis wann Sie reagieren müssen? Schicken Sie uns das Schreiben. Wir prüfen die Frist und zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben.
Preiserhöhung prüfen lassenSonderkündigungsrecht bei Umzug
Ziehen Sie um, können Sie Ihren Stromvertrag mit einer Frist von sechs Wochen außerordentlich kündigen. Die Kündigung kann zum Auszugstermin oder zu einem späteren Zeitpunkt erklärt werden.
Eine Ausnahme gibt es: Bietet Ihr bisheriger Anbieter Ihnen innerhalb von zwei Wochen an, Sie an der neuen Adresse zu den bisherigen Bedingungen weiter zu beliefern, und ist das dort möglich, entfällt das Sonderkündigungsrecht.
Deshalb gehört in die Umzugskündigung immer Ihre neue Anschrift.
Tipp: Notieren Sie beim Auszug und beim Einzug den Zählerstand und machen Sie ein Foto. Das ist die Grundlage für die Schlussrechnung in der alten und die erste Rechnung in der neuen Wohnung.
Zählerstand richtig ablesen →
Wo Sie Ihre Kündigungsfrist finden
Energieanbieter sind verpflichtet, auf der Rechnung anzugeben, wie lange der Vertrag läuft, welche Kündigungsfrist gilt und wann der nächstmögliche Kündigungstermin ist.
Wo
Was steht dort
Jahresabrechnung
Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist, nächstmöglicher Kündigungstermin
Vertragsbestätigung
Mindestlaufzeit, Verlängerung, Preisgarantie
Kundenportal des Anbieters
Oft alle Vertragsdaten gesammelt
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die genauen Regeln
Den nächstmöglichen Kündigungstermin auf der Abrechnung zu finden, ist meist der schnellste Weg. Wenn Sie ihn nicht finden, schicken Sie uns die Rechnung – wir suchen ihn für Sie heraus.
So kündigen Sie richtig
Schritt 1 — Frist und Termin prüfen
Schauen Sie auf Ihrer Abrechnung nach dem nächstmöglichen Kündigungstermin. Rechnen Sie ein paar Tage Puffer ein.
Schritt 2 — Entscheiden: selbst kündigen oder kündigen lassen
Beim normalen Anbieterwechsel übernimmt in der Regel der neue Anbieter die Kündigung. Bei einer Sonderkündigung wegen Preiserhöhung oder Umzug ist es oft sicherer, selbst zu kündigen.
Schritt 3 — Kündigung formulieren
Die Kündigung sollte enthalten:
→ Ihren Namen und Ihre Anschrift
→ Kunden- oder Vertragsnummer
→ Zählernummer
→ den gewünschten Kündigungstermin
→ bei Sonderkündigung: den Grund
→ bei Umzug: Ihre neue Anschrift
Schritt 4 — Kündigung absenden
Eine E-Mail genügt in der Regel. Wurde der Vertrag online abgeschlossen, muss der Anbieter auf seiner Website zudem eine einfache Kündigungsmöglichkeit anbieten – den sogenannten Kündigungsbutton.
Schritt 5 — Bestätigung abwarten
Ihr Anbieter muss Ihnen die Kündigung innerhalb einer Woche nach Zugang in Textform bestätigen und dabei das Vertragsende nennen. Kommt keine Bestätigung, fragen Sie nach.
Gilt das auch für Gewerbekunden?
Nur eingeschränkt. Viele der beschriebenen Regeln – die Begrenzung der Mindestlaufzeit, die einmonatige Kündigungsfrist nach Ablauf, das Sonderkündigungsrecht bei Umzug – schützen Verbraucher. Für Verträge, die ein Unternehmen abschließt, gelten sie häufig nicht.
Gewerbliche Stromverträge können deutlich längere Laufzeiten und Kündigungsfristen haben. Umso wichtiger ist es, die Fristen im Blick zu behalten.
Gewerbestrom →